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EU-Vorschriften: Mikrochip-Kennzeichnung für Hunde und Katzen beschlossen

  • Veröffentlicht: 29. April 2026
  • Lesezeit: 3 min
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Das Europäische Parlament hat erstmals EU-weit geltende Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen verabschiedet.

Die Verordnung schreibt Mikrochip-Kennzeichnung und nationale Registrierung vor, verbietet riskante Zuchtpraktiken und schließt Regelungslücken bei der Einfuhr aus Drittstaaten. Die Regeln betreffen Züchter, Verkäufer, Tierheime, Tierhalter und zuständige Behörden.

Was wurde beschlossen

Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen stimmte das Parlament dem Gesetz zu, das Standards für Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und Umgang mit Hunden und Katzen in der EU festlegt. Rat und Parlament hatten einen gemeinsamen Text vereinbart.

Kennzeichnung und Registrierung

  • Alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Dies gilt auch für Tiere in Privatbesitz.

  • Verkäufer, Züchter und Tierheime erhalten eine Vorbereitungsfrist von vier Jahren.

  • Für Tierhalter wird die Registrierungspflicht später verbindlich: nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen.

  • Bei Einfuhren: Tiere, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor der Einreise gechippt und registriert sein. Tierhalter, die in die EU einreisen, müssen ihr gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer Datenbank vorregistrieren, sofern das Tier nicht bereits in einer Datenbank eines anderen EU-Landes geführt wird.

Verbote bei Zucht und Haltung

  • Verbot der Zucht zwischen Eltern und Nachkommen, zwischen Großeltern und Enkeln sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern.

  • Verbot der Zucht, die darauf abzielt, übertriebene körperliche Merkmale zu erzeugen, die zu Gesundheitsrisiken führen können.

  • Verbot der Verstümmelung von Hunden und Katzen zu Ausstellungs- oder Wettbewerbszwecken.

  • Verbot des Anbindens an Gegenständen, sofern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich.

  • Verbot des Einsatzes von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen.

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Die Verordnung schließt Lücken, durch die Tiere als nichtgewerbliche Heimtiere in die EU eingeführt und anschließend verkauft werden konnten. Die Regelungen gelten für kommerzielle Einfuhren wie auch für nicht kommerzielle Transporte.

Zitat

Die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (EKR, CZ), sagte: "Heute haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Handel mit Hunden und Katzen in der EU zu regulieren. Unsere Botschaft ist klar: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Objekt oder Spielzeug. Wir haben endlich strengere Regeln für die Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen werden, gegen diejenigen vorzugehen, die Tiere als Mittel zur Erzielung eines schnellen Profits sehen. Gleichzeitig schaffen wir einheitliche Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle Züchter in der EU."

Nächste Schritte

Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können, müssen sie noch vom Rat angenommen werden.

Relevanz für Systemintegratoren, Lösungsanbieter und Anwender

  • Nationale Datenbanken und die verpflichtende Mikrochip-Kennzeichnung schaffen Marktbedarf für IT-Lösungen zur Registrierung, Datenintegration und Schnittstellen zu nationalen Registern.

  • Vorregistrierungsfristen für Einreisen und Meldepflichten für Verkäufer und Züchter erfordern Prozessanpassungen und gegebenenfalls neue Dienstleistungen im Bereich Compliance und Transportlogistik.

  • Für Tierheime, Züchter und Online-Verkäufer wird die Einhaltung der Melde- und Kennzeichnungspflichten operative Änderungen notwendig machen.

Hintergrund und Zahlen

  • Rund 44 % der EU-Bürger besitzen ein Haustier; 74 % sind der Ansicht, dass Haustiere besser geschützt werden sollten.

  • Der Handel mit Hunden und Katzen hat ein jährliches Volumen von etwa 1,3 Milliarden Euro. Nach Kommissionsangaben kaufen rund 60 % der Besitzer ihre Tiere im Internet.

  • Die Kommission hatte die Vorschläge am 7. Dezember 2023 vorgelegt.

Read more: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260423IPR41833/erste-eu-vorschriften-zum-schutz-von-hunden-und-katzen-vor-missbrauch


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Veröffentlicht von
Think WIoT
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Anja Van Bocxlaer