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RFID auf Metall: Warum sich Zuverlässigkeit erst in der Praxis zeigt

Logo RFID auf Metall: Warum sich Zuverlässigkeit erst in der Praxis zeigt

Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg ersetzt Gebührenmarken durch LF-RFID

  • Veröffentlicht: 29. August 2026
  • Lesezeit: 4 min
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Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg ersetzt Gebührenmarken durch LF-RFID
Im Rems-Murr-Kreis erhalten rund 390.000 Mülltonnen und 9.000 Container eine eindeutige digitale Identität per 134,2-kHz-LF-RFID. Ab 2027 ersetzt der passive Transponder die bisherige Gebührenmarke. Bildquelle: Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Rund 390.000 Mülltonnen und 9.000 Container im Rems-Murr-Kreis erhalten eine digitale Identität per LF-RFID. Ab 2027 ersetzt der 134,2-kHz-Transponder die bisherige Gebührenmarke. Das Gebührenmodell bleibt bestehen, digitalisiert wird die Behälteridentifikation.

399.000 Abfallbehälter erhalten eine digitale Identität

Der Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg stellt die Identifikation seiner Abfallbehälter auf RFID um. In 31 Städten und Gemeinden auf einer Fläche von rund 860 Quadratkilometern werden etwa 390.000 Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie 9.000 größere Container mit elektronischen Transpondern ausgestattet. Gelbe Tonnen sind ausgenommen, da sie nicht zum Behälterbestand der kommunalen Abfallwirtschaft gehören.

Zum Einsatz kommt LF-RFID bei 134,2 kHz. Jeder Behälter erhält einen robusten passiven RFID-Transponder mit einer weltweit eindeutigen 16-stelligen Identifikationsnummer. Auf dem Chip selbst befinden sich keine Namen, Adressen oder sonstigen personenbezogenen Daten. Erst das interne Behältermanagement ordnet die ID dem entsprechenden Behälter und Objekt zu.

Bisher zeigte eine Gebührenmarke: Diese Tonne darf geleert werden

Bis Ende 2026 basiert die Leerungsberechtigung bei Rest- und Biomülltonnen auf einer physischen Gebührenmarke. Der Haushalt kauft die für Tonnengröße und Leerungsrhythmus passende Jahresmarke und klebt sie sichtbar auf den Deckel.

Die Marke dient damit als analoger Berechtigungsnachweis. Gleichzeitig bedeutet dieses Verfahren Aufwand für Herstellung, Vertrieb, Kauf und Anbringung der Marken. Bei einem Tonnentausch oder einer Änderung des Leerungsrhythmus müssen auch Gebührenmarken beziehungsweise entsprechende Nachweise berücksichtigt werden.

Allein im Rems-Murr-Kreis können durch die Umstellung künftig rund 250.000 Gebührenmarken pro Jahr entfallen.

Ab 2027 übernimmt LF-RFID die Behälteridentifikation

Ab 1. Januar 2027 wird keine Gebührenmarke mehr benötigt. Die eindeutige RFID-ID übernimmt die Identifikation des Behälters im digitalen Identsystem.

Beim Entleerungsprozess wird der Behälter elektronisch erkannt und seine ID mit dem registrierten Bestand abgeglichen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass nur angemeldete Tonnen zur Entsorgung zugelassen sind. Gleichzeitig können die Entsorgungstouren digital nachvollzogen werden.

Aus einem weitgehend analogen Ablauf wird damit ein digitaler Prozess. Bisher zeigte die Gebührenmarke auf dem Behälter sichtbar an, dass die Tonne zur Leerung berechtigt war. Künftig übernimmt diese Funktion die 134,2-kHz-LF-RFID-Identifikation: Der Behälter wird über seine eindeutige ID erkannt, im Backend dem registrierten Objekt zugeordnet und die Leerung kann im Rahmen der Entsorgungstour digital dokumentiert werden.

Gerade für Reklamationen ist das relevant. Statt ausschließlich auf Angaben von Bewohnern oder Entsorgungspersonal angewiesen zu sein, kann die Abfallwirtschaft auf die digital dokumentierte Tour zurückgreifen. Auch Missbrauch, Vertauschung oder Diebstahl von Behältern sollen durch die eindeutige Zuordnung erschwert werden.

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Warum LF-RFID für diesen Prozess ausreicht

Bei diesem Use Case geht es nicht darum, viele Objekte gleichzeitig über mehrere Meter Entfernung zu erfassen. Entscheidend ist vielmehr die eindeutige Identifikation eines einzelnen Abfallbehälters während des Entleerungsprozesses.

Dafür wird LF-RFID mit 134,2 kHz eingesetzt. Passive LF-Transponder benötigen keine Batterie und ermöglichen eine räumlich begrenzte Identifikation. Anders als bei UHF RFID steht hier somit nicht Reichweite oder das gleichzeitige Erfassen großer Tag-Populationen im Vordergrund.

Das Gebührenmodell wird nicht verändert

Die RFID-Einführung ist kein Pay-per-Lift-System. Die Abfallgebühren setzen sich weiterhin aus einer Grundgebühr nach Haushaltsgröße sowie einer Leerungsgebühr nach Tonnengröße und Leerungsrhythmus zusammen.

Neu ist lediglich die Abwicklung: Ab 2027 werden Grund- und Leerungsgebühr gemeinsam über den jährlichen Gebührenbescheid erhoben. Der Kauf und das Aufkleben der Gebührenmarke entfallen.

Bereits im Abfallwirtschaftskonzept hatte die AWRM ausdrücklich festgelegt, dass weder eine Abrechnung nach Gewicht noch nach der tatsächlichen Anzahl der Leerungen vorgesehen ist.

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Was technisch möglich wäre, aber nicht eingesetzt wird

Die Einführung einer eindeutigen digitalen Behälteridentität schafft grundsätzlich die Basis für weitergehende Anwendungen. Diese sind jedoch nicht Bestandteil des aktuellen Systems im Rems-Murr-Kreis.

So könnte eine RFID-ID beispielsweise mit einer Fahrzeugwaage kombiniert werden, um Abfallmengen einem bestimmten Behälter zuzuordnen. Ebenso wären Pay-per-Lift- oder Pay-by-Weight-Modelle denkbar. Auch Füllstandssensoren oder Kamerasysteme zur Erkennung falsch befüllter Tonnen könnten zusätzliche Daten mit der Behälter-ID verknüpfen.

Der RFID-Transponder selbst kann all dies nicht. Er erkennt weder den Inhalt noch den Füllstand und wiegt den Abfall nicht. Seine Aufgabe ist die eindeutige Identifikation des Behälters.

Damit zeigt der Rems-Murr-Kreis einen vergleichsweise klar abgegrenzten RFID-Use-Case: Nicht möglichst viele zusätzliche Sensordaten stehen im Mittelpunkt, sondern die Digitalisierung eines bestehenden Verwaltungs- und Entsorgungsprozesses. Die physische Gebührenmarke wird durch eine dauerhafte digitale Identität des Abfallbehälters ersetzt.

Das Projekt startete im Oktober 2024 mit einem Pilotgebiet in Maubach. Die reguläre Ausstattung wurde anschließend über den gesamten Landkreis ausgerollt. Nacharbeiten an noch nicht erfassten Behältern laufen bis zur vollständigen Umstellung zum Jahresbeginn 2027.

Weitere Informationen: AWRM: Abfallwirtschaft digital – Einfach. Praktisch. Gut.


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Anja Van Bocxlaer